Die Aufgaben und Befugnisse der Wohnungseigentumsverwaltung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG Gesetz) geregelt. Als WEG-Verwalter betreuen wir das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Bspw. erstellen wir verständliche und detaillierte Abrechnung der Bewirtschaftungskosten und Wirtschaftspläne.

Professionelle Immobilienverwaltung ist fachlich kompetent, technisch abgesichert, organisatorisch umfassend – und auf den Kunden zugeschnitten!

Juristische Verwaltung

Verträge, gesetzliche Vorschriften, Versicherungen, Konfliktfälle: in der Immobilienverwaltung ist juristische Kompetenz von zentraler Bedeutung.

  • Kompetente Beratung zu Vorschriften und aktueller Rechtsprechung
  • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter des Eigentümers
  • Gestaltung, Abschluss und Änderung aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums notwendigen Verträge
  • Gerichtliche Vertretung des Eigentümers
  • Hilfe durch Mediation zwischen Konfliktparteien

Kaufmännische Verwaltung

Mit Recht dürfen Sie auf eine ordnungsgemäße und transparente Buchführung für Ihre Immobilie bestehen.

  • Buchführung, Betriebskostenabrechnung und Wirtschaftsplan gemäß WEG-Gesetz
  • Hausgeldeinzug und Jahresabrechnung der Hausgeldeinnahmen und -ausgaben
  • Prüfung des Versicherungsbedarfs
  • Prüfung der Liefer- und Versorgungsverträge auf Möglichkeit der Kostenreduzierung
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungs- u. Versorgungsverträgen in Absprache
  • Organisation der WEG-Versammlung und Umsetzung der gefassten Beschlüsse

Technische Verwaltung

Mit der technischen Verwaltung von Immobilien sorgen wir für Substanzerhalt und Wirtschaftlichkeit

  • 24-Stunden-Notdienst
  • Sofortmaßnahmen im Notfall (z. B. Rohrbruch, Brand-, Sturmschaden)
  • Prüfung der Sicherheitseinrichtungen, Blitzschutz- und Feuerlöschanlagen
  • Überprüfung und Vergabe von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Überwachung von Baumaßnahmen
  • Abwicklung von Schadensfällen
  • Sofortmeldung bei Versicherungsschäden
  • Überwachung und Koordination von Handwerkerleistungen
  • Technische Rechnungsprüfung
  • Aufstellung und Überwachung der Hausordnung

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