Die Aufgaben und Befugnisse der Wohnungseigentumsverwaltung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG Gesetz) geregelt. Als WEG-Verwalter betreuen wir das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Bspw. erstellen wir verständliche und detaillierte Abrechnung der Bewirtschaftungskosten und Wirtschaftspläne.
Professionelle Immobilienverwaltung ist fachlich kompetent, technisch abgesichert, organisatorisch umfassend – und auf den Kunden zugeschnitten!
Juristische Verwaltung
Verträge, gesetzliche Vorschriften, Versicherungen, Konfliktfälle: in der Immobilienverwaltung ist juristische Kompetenz von zentraler Bedeutung.
- Kompetente Beratung zu Vorschriften und aktueller Rechtsprechung
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter des Eigentümers
- Gestaltung, Abschluss und Änderung aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums notwendigen Verträge
- Gerichtliche Vertretung des Eigentümers
- Hilfe durch Mediation zwischen Konfliktparteien
Kaufmännische Verwaltung
Mit Recht dürfen Sie auf eine ordnungsgemäße und transparente Buchführung für Ihre Immobilie bestehen.
- Buchführung, Betriebskostenabrechnung und Wirtschaftsplan gemäß WEG-Gesetz
- Hausgeldeinzug und Jahresabrechnung der Hausgeldeinnahmen und -ausgaben
- Prüfung des Versicherungsbedarfs
- Prüfung der Liefer- und Versorgungsverträge auf Möglichkeit der Kostenreduzierung
- Abschluss und Kündigung von Versicherungs- u. Versorgungsverträgen in Absprache
- Organisation der WEG-Versammlung und Umsetzung der gefassten Beschlüsse
Technische Verwaltung
Mit der technischen Verwaltung von Immobilien sorgen wir für Substanzerhalt und Wirtschaftlichkeit
- 24-Stunden-Notdienst
- Sofortmaßnahmen im Notfall (z. B. Rohrbruch, Brand-, Sturmschaden)
- Prüfung der Sicherheitseinrichtungen, Blitzschutz- und Feuerlöschanlagen
- Überprüfung und Vergabe von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Überwachung von Baumaßnahmen
- Abwicklung von Schadensfällen
- Sofortmeldung bei Versicherungsschäden
- Überwachung und Koordination von Handwerkerleistungen
- Technische Rechnungsprüfung
- Aufstellung und Überwachung der Hausordnung